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Patienten-, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Manchmal geht es schneller als man denkt: Jeder von uns kann in die Lage kommen, dass er sich aufgrund von Krankheit, Alter oder wegen eines Unfalls nicht mehr zu wichtigen Fragen äußern kann. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zum Beispiel darüber Gedanken zu machen, welche medizinische Versorgung oder ärztliche Behandlung man im Notfall wünscht. Das kann ganz konkret in einer Patientenverfügung festgelegt werden. Wer sich in einem solchen Fall um die Wahrnehmung von finanziellen und persönlichen Angelegenheiten kümmern soll, kann in einer Vorsorgevollmacht aufgeführt werden. Wer vorab regeln möchte, welche Person sich um die Betreuung kümmert, sollte am besten eine Betreuungsverfügung aufsetzen.

Detaillierte Informationen zu diesen Schriftstücken gibt es direkt beim SoVD-Betreuungsverein Celle. Hier ist auch umfangreiches Infomaterial erhältlich. Außerdem schult er ehrenamtliche Betreuer zu diesen Themen.

Oftmals herrscht bei der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht aber große Unsicherheit: Viele wissen nicht, was genau in den Dokumenten stehen muss und wie sie rechtsverbindlich formuliert werden können. In diesen Fragen hilft der Sozialverband Deutschland (SoVD) weiter. Er berät in ganz Niedersachsen und formuliert für Sie die Schriftstücke. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.




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