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Rechtliche Betreuung

Zur Hauptaufgabe des SoVD-Betreuungsvereins Celle gehört die rechtliche Betreuung. Diese ist in § 1896 BGB geregelt.

Wenn ein Erwachsener nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten aufgrund 

  • einer psychischen Erkrankung
  • einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung
  • Altersverwirrtheit/Demenz
  • einer Sinnesbehinderung (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit)
  • einer Suchtproblematik und deren Folgen

selbstständig zu regeln, übernimmt das für ihn ein gerichtlich bestellter Betreuer. Das sollte in erster Linie auf ehrenamtlicher Basis passieren. Ist dies nicht möglich, wird ein hauptamtlicher Betreuer vom Gericht eingesetzt.

Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung sind, dass der Betroffene volljährig ist und dass seine Angelegenheiten nicht von einem Bevollmächtigten und nicht ohne einen gesetzlichen Vertreter übernommen werden.

Das Betreuungsgericht legt ganz konkret fest, in welchen Bereichen eine Betreuung für den Betroffenen notwendig ist. Das können zum Beispiel sein: 

  • Erledigungen von Behördenangelegenheiten
  • Verwaltung von Einkommen und Vermögen
  • Klärung von Wohnungsangelegenheiten
  • Sorge für die Gesundheit

Der Betreuer ist dazu verpflichtet, den Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Regelung von Rechtsgeschäften zu legen – allerdings sollte auch ein regelmäßiger persönlicher Kontakt zu dem Betroffenen gehalten werden.

Für die Mitarbeiter des Betreuungsvereins Celle stehen dabei das Selbstbestimmungsrecht und das Wohlergehen des Betreuten an erster Stelle.




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